Landrat: BW-Tarif bietet nun eine Alternative zum VVS-Fahrschein -Der Kunde mit einer VPE-Zeitkarte kann somit einen Fahrschein „bwWeiterfahrt hin und zurück“ lösen. Dieser kostet mit BahnCard 25 und mit BahnCard 50 weniger

Mühlacker. Bei der Einrichtung der Mobilitätszentrale des Verkehrsverbundes Pforzheim/Enzkreis (VPE) im Bahnhof Mühlacker vor einem Jahr war der Verkauf von Tickets des Verkehrsverbundes Stuttgart (VVS) als neues Angebot des MobiZ ausdrücklich begrüßt worden, heißt es in einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Kreistag des Enzkreises. Doch der Verkauf hat einen Haken, wie einer Antwort von Landrat Bastian Rosenau auf eine Anfrage des Vorsitzenden der Fraktion, Günter Bächle (Mühlacker) zu entnehmen ist.

Es sei tatsächlich so, dass man in der MobiZ in Mühlacker zwar VVS-Einzelfahrscheine und Tageskarten kaufen könne, eine Entwertung sei aber erst in Vaihingen/Enz am stationären VVS-Entwerter möglich, so der Landrat. Man muss somit für kurze Zeit den Zug verlassen. Trotz Einigung zwischen VVS und VPE, in Mühlacker VVS-Fahrkarten zu verkaufen, und der Bereitschaft des VPE, einen Entwerter zu bezahlen, habe die Deutsche Bahn (DB), die zumindest bisher das Tarifrecht für verbundraumüberschreitende Fahrten hatte, eine Entwertung untersagt. „Tariflich hat der Mitarbeiter der MobiZ deshalb einen korrekten Fahrschein verkauft, da bei verbundübergreifenden Fahrten der C-Tarif der DB bisher galt.“ Der Kunde hätte aber auch ohne Probleme einen VVS-Fahrschein mit dem VVS-Handyticket oder -Onlineticket kaufen können.

Inzwischen gelte der neue BW-Tarif für verbundraumüberschreitende Fahrten. Der Kunde mit einer VPE-Zeitkarte könne somit einen Fahrschein „bwWeiterfahrt hin und zurück“ lösen. Dieser koste mit BahnCard 25 und mit BahnCard 50 weniger, so Rosenau weiter. Der Fahrschein sei am Automaten in Mühlacker, in der MobiZ und im Internet zu erwerben. Diese Fahrscheine seien entwertet. „Ich gehe daher davon aus, dass die geschilderte, wirklich rückständige Situation damit behoben ist“, heißt es in der Antwort des Landrats an Kreisrat Bächle.

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