Kreistagsfraktion fordert Korrektur durchs Landratsamt Enzkreis

Enzkreis. Die nach dem Landeswassergesetz im Enzkreis ausgewiesenen Wassergräben zweiter Ordnung sollen durch die untere Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes überprüft werden, ob die Einstufung überhaupt gerechtfertigt ist, beantragt die CDU-Fraktion im Kreistag des Enzkreises.

Fraktionsvorsitzender Günter Bächle (Mühlacker) und Kreisrat Gerd Philipp (Neuhausen) begründen in einer Pressemitteilung ihrer Fraktion den Vorstoß damit, offensichtlich sei es bei der Ausweisung zu nicht nachvollziehbaren Entscheidungen gekommen, so dass trockenliegende beziehungsweise weitgehend trockene Gräben als wasserwirtschaftlich bedeutende Fließgewässer eingestuft worden seien. In der Folge müssten die Bewirtschafter angrenzender Flächen auf den zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen immer strengere Auflagen bis zur Nutzungsaufgabe hinnehmen, obwohl kein Wasser fließe.

Ziel der Neubewertung müsse es sein, so die CDU, dass „dort, wo kein Wasser fließt, auch kein Wasserschutz notwendig wird“. Eine Korrektur durch die untere Wasserrechtsbehörde unter Beteiligung der Betroffenen vor Ort sei durch den Gesetzgeber durchaus vorgesehen und in den Nachbarkreisen bereits praktiziert.

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