Landrat antwortet auf Fragen aus dem Kreistag von CDU und Grünen - „Ich bedaure die eingetretene Entwicklung sehr“, betont Rosenau. Dass sich die unternehmerische Entscheidung der Firma Müller-Reisen für einen eigenwirtschaftlichen Buslinienverkehr nicht als tragfähig erwiesen habe, könne man jedoch weder dem Enzkreis noch dem Verkehrsverbund Pforzheim Enzkreis (VPE) anlasten

ENZKREIS. „Bei allem Verständnis für die sicher schwierige Situation, in die die Fa. Müller-Reisen geraten ist, sind die von dort erhobenen Vorwürfe in keinster Weise berechtigt“, schreibt Landrat Bastian Rosenau an die Fraktionsvorsitzenden. Der Kreis-Chef beantwortet mit dem umfangreichen Brief Fragen, die Günter Bächle (CDU) und Joachim Wildenmann (Grüne) im Zusammenhang mit der Notvergabe des Busverkehrs im westlichen Enzkreis gestellt hatten. Vor allem, so der Landrat, treffe es nicht zu, dass dem Unternehmen Geld vorenthalten worden sei.

„Ich bedaure die eingetretene Entwicklung sehr“, betont Rosenau. Dass sich die unternehmerische Entscheidung der Firma Müller-Reisen für einen eigenwirtschaftlichen Buslinienverkehr nicht als tragfähig erwiesen habe, könne man jedoch weder dem Enzkreis noch dem Verkehrsverbund Pforzheim Enzkreis (VPE) anlasten: „Die in den Raum gestellten Nachzahlungs-Forderungen sind und waren nicht berechtigt.“ Insbesondere sei die Abrechnung unbestritten nach dem geltenden Einnahmeaufteilungs-Vertrag erfolgt.

Was den im Frühjahr 2017 gestellten Antrag auf eigenwirtschaftliche Erbringung der Verkehre angehe, sei dieser vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe „auf Auskömmlichkeit geprüft“ worden, so Rosenau. Im Vorfeld hätten die Aufgabenträger – also der Enzkreis, der Kreis Calw und die Stadt Pforzheim – die vom Unternehmen kalkulierten Einnahmen überschlägig auf ihre Plausibilität hin beurteilt. Offensichtliche Unrichtigkeiten seien dabei nicht festgestellt werden. Im Übrigen habe die Firma für ihren Antrag sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhalten.

Dass der ÖPNV in den Verkehrsräumen Birkenfeld / Straubenhardt und Neuenbürg / Straubenhardt nunmehr allein für den Enzkreis mit mehr als 600.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 zu Buche schlage, sei natürlich sehr bedauerlich, sagt Landrat Rosenau. Allerdings bewege man sich dabei nicht wesentlich über dem, was bis 2017 dort notwendig gewesen sei; zudem habe sich der Umfang um 100.000 Kilometer pro Jahr erhöht. Im Zuge der Notmaßnahme war eine Vergabe der Verkehrsleistungen an Müller-Reisen aus beihilfe- und vergaberechtlichen Gründen weder ganz noch teilweise darstellbar.

Bei der Vergabe habe die Zeit gedrängt: Es „stand zu befürchten, dass der Verkehr bereits auf Ende März eingestellt wird. Die Durchführung einer klassischen wettbewerblichen Vergabe war damit nicht möglich“, schreibt der Landrat an Bächle und Wildenmann. Auch ein „Miniwettbewerb“, eine sogenannte freihändige Vergabe oder ein reines Verhandlungsverfahren, hätten zu einer Zeitverzögerung geführt, „bei der eine nahtlose Fortführung der Verkehrsleistung aller Voraussicht nach nicht hätte gewährleistet werden können.“

Das jedoch, macht Bastian Rosenau deutlich, habe für den Enzkreis als Aufgabenträger oberste Priorität: „Für uns steht die Fortführung und Weiterentwicklung eines attraktiven Verkehrsangebots im Vordergrund.“ Dazu sei eine enge und nachhaltige Zusammenarbeit mit den Busunternehmen von grundlegender Bedeutung. Auch deshalb bedauere er die eingetretene Entwicklung sehr. (enz)

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