Landrat antwortet auf Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion - Der Weg, Bestandteil des Radverkehrskonzepts des Enzkreises (Hauptnetz zweiter Ordnung), befinde sich im besonderen Fokus des Landratsamtes, so Rosenau in seiner Zwischennachricht an den Vorsitzenden der CDU-Fraktionen in Gemeinderat und Kreistag, Günter Bächle, der das Thema zusammen mit seinem Fraktionskollegen im Gemeinderat, Matthias Trück, und Großglattbacher Bürgern aufgegriffen hatte

Mühlacker-Großglattbach. Auch wenn der Enzkreis weder Baulastträger der Straße noch des Radweges ist, so wird er die Bemühungen koordinieren, die das Queren der Landesstraße 1125 für Radfahrer sicherer machen. Das antwortete Landrat Bastian Rosenau dem Mühlacker Stadt- und Kreisrat Günter Bächle (CDU), der ihn – wie berichtet - angeschrieben hatte. Es handelt sich um den Abschnitt der Landesstraße zwischen Großglattbach und dem Abzweig nach Lomersheim.

Bei der Verkehrsschau der Stadt Mühlacker im Herbst 2021 sei die Unzulänglichkeit der Querungsstelle des Radwegs zurecht thematisiert worden. Der Weg, Bestandteil des Radverkehrskonzepts des Enzkreises (Hauptnetz zweiter Ordnung), befinde sich im besonderen Fokus des Landratsamtes, so Rosenau in seiner Zwischennachricht an den Vorsitzenden der CDU-Fraktionen in Gemeinderat und Kreistag, Günter Bächle, der das Thema zusammen mit seinem Fraktionskollegen im Gemeinderat, Matthias Trück, und Großglattbacher Bürgern aufgegriffen hatte.

Zwar befinde sich der bestehende straßenbegleitende Radweg entlang der L 1125 in der Baulast der Stadt Mühlacker, dennoch vertrete das Amt für Nachhaltige Mobilität des Landratsamtes die Auffassung, dass die Herstellung einer verkehrssicheren Querung der L 1125 nach den Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Baden-Württemberg Aufgabe des Baulastträgers und damit des Landes sei. Das Fachamt habe in Kooperation mit der Stadt Mühlacker im Nachgang zu dieser Verkehrsschau mit dem zuständigen Baureferat des Regierungspräsidiums den Sachverhalt erörtert.

Ein Teilstück der L 1125 zwischen Pinache und Großglattbach ist, so Rosenau weiter, im Erhaltungsplan des Landes enthalten. Es sei denkbar, in diesem Zug eines neuen Fahrbahnbelags die Querungsstelle des Radwegs benutzerfreundlicher umzugestalten. Vor einem Jahr habe das Regierungspräsidium die geschätzten Kosten für eine sichere Querung auf 35.000 bis 40.000 Euro beziffert. Eine Kostenübernahme sei vom Land bislang vor dem Hintergrund abgelehnt worden, dass es sich um die Querung eines kommunalen Radwegs handle.

Der Bau eines weiteren Radwegs südlich der L 1125 werde vor dem Hintergrund der Ressourcenschonung kritisch gesehen, antwortete der Landrat weiter. Anfang 2023 werde es, wie jedes Jahr, ein Koordinierungsgespräch des Regierungspräsidiums mit dem Amt für Nachhaltige Mobilität geben, in dem die für das laufende Jahr vorgesehenen Maßnahmen abgestimmt werden. Sollten dabei Neuigkeiten in Bezug auf die L 1125 geben, werde er die Bürgervertreter informieren, so der Landrat abschließend.

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