CDU-Kreistagsfraktion beantragt Verdoppelung der Wertgrenzen

Enzkreis. Mehr Arbeit für die Ausschüsse einerseits, mehr Zeit des Kreistagsplenums für große Themen und Strategien andererseits: Das will die CDU-Fraktion im Kreistag durch eine Änderung der Hauptsatzung des Enzkreises erreichen. Die Wertgrenzen der beschließenden Ausschüsse zu verdoppeln, beantragte sie am Donnerstag (5. Mai). Nach Angaben ihres Vorsitzenden Günter Bächle (Mühlacker) will sie damit doppelte Arbeit dort vermeiden, wo dies innerhalb einer in der Hauptsatzung zu bestimmenden Größenordnung maximal möglich ist. Es sei effektiver, den Ausschüssen die Möglichkeit zu geben, mehr Tagesordnungspunkte abschließend zu regeln, ohne dass viele Punkte im Plenum nochmals aufgebrüht werden, so Bächle.
Wie notwendig dies sei, zeigten die häufig langen Tagesordnungen des Kreistags, die mitunter dazu führten, dass die Beratung wichtiger Themen auf der Strecke bleibe oder unter Zeitdruck geführt werden müssten, beklagte der Wimsheimer Bürgermeister und Kreisrat Mario Weisbrich, auf den die Initiative zurückgeht. Inzwischen sei es immer öfters der Fall, dass zu den in den Ausschüssen für den Kreistag vorberatenen Punkten nochmals mehr oder minder lange Diskussionsrunden im Plenum stattfänden, ohne dass sich materiell am Beschluss des Plenums gegenüber der Ausschussempfehlung nichts oder nichts Wesentliches ändere.
Die CDU-Fraktion nennt in der Begründung zum Antrag als Beispiel die Absetzung des Punktes Neubau Landratsamt II in der Kreistagssitzung vom 4. April. Das wichtigste Thema sei an diesem Tag auf der Strecke geblieben, weil nach fast drei Stunden ein wesentlicher Teil der Kreistagsmitglieder sich schon verabschiedet habe, obwohl aus dem nichtöffentlichen Teil noch nichts erledigt gewesen sei. Dazu habe das neue Landratsamt gehört.
In den fast drei Stunden zuvor seien die 18 Punkte des öffentlichen Teiles abgearbeitet und auch mit teilweise zähen Diskussionen unterlegt worden, ergänzt durch eine Auszählpanne, erinnerte Bächle. Dabei sei fast jeder dieser 18 Punkte schon in den Ausschüssen vorberaten gewesen, „trotzdem werden dann noch weitere Runden gedreht, Pro und Contra gleichermaßen wiederholt, beklagte Weisbrich. „Als dann der nichtöffentliche Teil aufgerufen wurde, waren viele der Helden erschöpft oder schon zu einem anderen Termin geeilt.“ Deshalb werde es nun am 1. Juni eine Sondersitzung des Kreisparlamentes geben,
Geht es nach dem Willen der Union, sollen die Ausschüsse unter anderem bei Bauvorhaben für bis zu zwei Millionen Euro zuständig sein, bei der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gestaffelt bis zu 400.000 Euro, bei der Aufnahme von Krediten bis zu sechs Millionen Euro, bei Erwerb oder Verkauf von Vermögenswerten bis zu zwei Millionen Euro. Der Fraktionssprecher: „Weil in den Ausschüssen die Gruppen und Fraktionen anteilsmäßig so stark vertreten sind, wie im Kreistag insgesamt, spiegelt sich auch hier das Ergebnis der Kreistagswahl ab. Es gibt keine politischen Verlagerungen.“
Auf eines legt die CDU Wert: Die Wertgrenzen für die Zuständigkeit der Verwaltung sollen nicht geändert werden.

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