Die Vergabe des Auftrags für die Buslinien im Bereich Straubenhardt/Birkenfeld ist heute bei der Videokonferenz des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Kreistages geplatzt. Die alte Vergabe war im November 2020 vom Oberlandesgericht Karlsruhe als rechtswidrig aufgehoben worden. Deshalb musste das Landratsamt Enzkreis in Pforzheim den Linienauftrag neu ausschreiben

Die Vergabe des Auftrags für die Buslinien im Bereich Straubenhardt/Birkenfeld ist heute bei der Videokonferenz des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Kreistages geplatzt. Die alte Vergabe war im November 2020 vom Oberlandesgericht Karlsruhe als rechtswidrig aufgehoben worden. Deshalb musste das Landratsamt Enzkreis in Pforzheim den Linienauftrag neu ausschreiben. Heute gab es die Pleite Nummer 2. Der Sprecher der CDU-Frakiton im Ausschuss, Kurt Ebel (Remchingen) berichtet: Das Bus-Desaster hat noch kein Ende! Das beratende Büro aus Bremen hat in einem peinlichen Anfängerfehler die Ausschreibungsfrist falsch berechnet (um 11 Stunden zu kurz – aber zu kurz ist eben zu kurz!), so dass in Abstimmung mit der Stadt Pforzheim keine Vergabe möglich ist. Der Beratervertrag mit dem Büro ist außer Kraft gesetzt, über Regressansprüche wird intensiv beraten. Ein neues Fachbüro für OPNV-Recht wird derzeit gesucht, wobei dieses Fachgebiet in der näheren Umgebung durch einschlägige Kanzleien nicht kompetent vertreten sei.
Neuer Fahrplan: Kurzfristige weitere Notvergabe wie nach OLG-Entscheid für Februar bis Mitte/Ende März, dann eine Entscheidung wie für heute geplant (für den Anschlusszeitraum bis Ende 2022) mit anschließender regulärer Vergabe. Nicht auszumahlen, wenn dann ein anderes Ergebnis herauskommt – und die, die heute nicht zum Zug kamen sich dann dagegen wehren würden …

Zu dieser geplatzten Vergabe erklärte der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Günter Bächle (Mühlacker).
CDU-Kreistagsfraktion zu der geplatzten Vergabe von Buslinien Birkenfeld/Straubenhardt heute:

  1. Wenn die Kreistagsfraktionen von CDU und FDP nicht gefordert hätten, Medienvertreter an der heutigen Videokonferenz des Ausschusses für Umwelt und Verkehr des Kreistages zuzuschalten, wäre dieser Akt von Pleiten, Pech und Pannen vor der Öffentlichkeit verheimlicht worden.
  2. Bereits nach dem Urteil des OLG KA hatte die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt und Verkehr gefordert, sich von dem beratenden Anwaltsbüro zu trennen. Die Verwaltung hat sich darüber erhaben hinweggesetzt.
  3. Es gibt nicht nur eine Verantwortung des beratenden Anwaltsbüros, sondern auch der Zuständigen im Landratsamt, die nicht zum ersten Mal eine Ausschreibung über Buslinien begleitet haben. Insoweit muss darüber auch im von CDU, Grünen und FDP beantragten und vom Kreistag am 14. Dezember 2020 bereits beschlossenen Ausschuss für Akteneinsicht gesprochen werden. Wir erwarten, dass der Landrat umgehend mit den Fraktionen sich auf das Verfahren der Einsichtnahme verständigt.
  4. Der Landrat muss Ordnung im eigenen Haus schaffen und den eigenmächtig operierenden Apparat zurechtstutzen.

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