Landrat Bastian Rosenau beantwortet Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion – „Hier bleibt auch in Zukunft durchaus Raum für unterschiedliche Interpretationen“ – Konflikte möglich?

Enzkreis. Der Enzkreis wolle die Gefahr bannen, dass sowohl auf Leistungserbringer- als auch Leistungsträgerseite die Verwaltungen aufgrund der Individualisierung so weit aufgebläht werden müssen, dass am Ende von dem finanziellen Mehraufwand nur ein kleiner Teil bei den behinderten Menschen in Form von echten, unmittelbaren Leistungen ankommt. Dies kündigte Landrat Bastian Rosenau auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Kreistag im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und dessen Umsetzung vor Ort an.

An der Entwicklung der Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen lässt sich nach Meinung von Rosenau ablesen, dass die Vergütungen in den vergangenen Jahren regelmäßig stärker wuchsen als die Dynamisierungswerte für Tarifentgelte und Preiskostenindex. Die Ausgaben dafür seien gegenüber der Zahl der Fälle überproportional gestiegen, „Auch in den Bilanzen der Leistungserbringer lässt sich in den vergangenen Jahren keine Unterfinanzierung erkennen.“ Die Christdemokarten hatten in ihrer Anfrage Punkte ihres Gespräches mit der Spitze des Caritasverbandes Pforzheim aufgegriffen, die der Wohlfahrtsverband und die Kreisverwaltung zumindest teilweise unterschiedlich sehen würden, so Bächle, der zusammen mit Dr. Marianne Engeser, Vorsitzende der CDU-Fraktion im Gemeinderat von Pforzheim, die Punkte aufgriff.

Die Folgen des 2016 von der damaligen Großen Koalition im Bundestag beschlossenen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beschäftigen die Kreispolitik. Der Landrat widerspricht der Auffassung, die tatsächlichen Kostensteigerungen hätten sich in den vergangenen Jahren nicht in voller Höhe in der Erhöhung der Pflegesätze niedergeschlagen. In seiner Antwort an den Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Günter Bächle (Mühlacker), schreibt Rosenau, Umfang der zu erwartenden Mehrbedarfe ließen sich nur individuell und nicht pauschal beantworten. So sei der Gesetzgeber beispielsweise davon ausgegangen, dass im Bereich Menschen mit seelischer Erkrankung die Kosten zurückgehen. Doch hier sei in der Praxis von einer wesentlichen Steigerung auszugehen.

„Weiterhin wird von Mehrbedarfen in den Bereichen auszugehen sein, in denen Menschen mit Beeinträchtigung Leistungen zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung wünschen und es durch zusätzliche Assistenzleistungen zu einer Leistungsausweitung kommen wird“, so Rosenau. Leistungserbringer von besonderen Wohnformen hätten bereits rückgemeldet, dass die grundsätzliche Personalausstattung ausreichend sei und ein Personalaufwuchs aufgrund des Fachkräftemangels nicht realistisch umsetzbar sei. Letztendlich werde der Bedarf jedoch individuell festgestellt. Die Grundbedarfe der Menschen mit Behinderung würden sich durch das BTHG und die neue Art der Bedarfsfeststellung nicht verändern, vielmehr sei die Art der Messung eine andere.

Die Gespräche seien gerade mit jenen lokalen Leistungserbringern sehr zielführend, die mit dem Landratsamt der Meinung seien, dass die bloße Aufblähung des Verwaltungsaufwands durch eine Vielzahl von Leistungspaketen nicht zu einer Hauptzielsetzung des BTHG zähle, heißt es in der Antwort. Die Verwaltung wende ohne Einschränkung den Landesrahmenvertrag für Baden-Württemberg an, der den Leistungserbringern und Leistungsträgern die Freiheit in der Modellgestaltung einräume und sie gleichsam vor die Herausforderung stelle, sich auf ein gemeinsames Leistungs- und Vergütungssystem zu einigen, zitiert die CDU-Fraktion in einer Pressemitteilung den Landrat.

Die CDU-Fraktion wollte auch wissen, wie die Bedarfe der Menschen mit Behinderungen in vollem Umfang ermittelt werden. Rosenau nennt das landesweite Instrument BEI_BW, allerdings präferiert der Caritasverband Pforzheim ein eigenes. „Wir als Verwaltungen haben bisher von unserem Recht abgesehen, die Leistungserbringer selbst zu Verhandlungen nach unserem Modell aufzufordern.“ In einem gemeinsamen Prozess mit den Leistungserbringern und der Stadt Pforzheim hätten sie die Leistungserbringer – gemeint ist wohl Caritas - aufgefordert, ihre Gestaltungsideen einzubringen und gemeinsam in Verhandlungen einzutreten. Diesem Angebot für ein gemeinsames Modell der Besonderen Wohnform, welches den Zielsetzungen Rechnung trage, seien mit Ausnahme eines Leistungserbringers alle beigetreten. „Wir stehen hier kurz vor dem Vertragsabschluss.“

Die Entscheidung des einzelnen Leistungsträgers akzeptiere der Enzkreis und verhandle hinsichtlich einer alternativen Lösung. „Ein alleiniges Recht der Leistungserbringer nach Auswahl des Instrumentes ist uns nach den Vorgaben des Landesrahmenvertrages nicht bekannt.“ Einig ist sich die Kreisverwaltung, so die CDU, offenbar mit dem Auenhof in Neulingen sowie den Lebenshilfe-Vereinen Pforzheim und Vaihingen/Mühlacker. Noch nicht so weit sind demnach wohl Landkreis und Caritas.

Dass es allerdings in Baden-Württemberg nicht gelungen sei, sich auf eine landesweit einheitliche Leistungssystematik im Landesrahmenvertrag zu einigen, halte der Enzkreis für einen der großen Fehler bei der praktischen Umsetzung des BTHG. Genau dadurch entstehe ein immenser und auch unnötiger Verwaltungsmehraufwand. Einer einheitlichen Leistungssystematik stehe die Gesetzgebung des BTHG nicht entgegen. Im Gegenteil, in anderen Bundesländern habe man sich auf landesweit einheitliche Leistungssystematiken geeinigt.

Weiterhin muss nach Auffassung des Landrats den Realitäten Rechnung getragen werden, dass die Personalkapazitäten in der Eingliederungshilfe, wie in der Pflege nicht unerschöpflich seien. Daher bedürfe es neuer kreativer Wege der Bedarfsdeckung. Unbeantwortet bleibe in diesem Zusammenhang, dass es keine rechtlich belastbare Definition gebe, wann der Bedarf eines Menschen mit Behinderung ausreichend gedeckt ist. Hier bleibe auch in Zukunft durchaus Raum für unterschiedliche Interpretationen. Rosenau: „Aus anderen Bundesländern wissen wir, dass bei einer zu starken Individualisierung der Leistungssysteme die maßgebliche Kostenexplosion im Verwaltungsbereich stattfindet und bei 30 bis 40 Prozent liegt.“

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