Der Kreistag möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, dem Beispiel des Ortenaukreises zu folgen und schnellstmöglich eine Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen, die Überweisungen ins Ausland sowie das Abheben von Bargeld unterbindet.

Begründung:
Um die Abläufe bei der Auszahlung von Asylleistungen zu erleichtern, führt der Ortenaukreis als eine von bundesweit drei Verwaltungen neben den Städten Hannover und Leipzig und als erste in Baden-Württemberg eine Kartenlösung ein. Statt Bargeld erhalten auf finanzielle Hilfe angewiesene Geflüchtete eine sogenannte SocialCard – entweder in Form einer digitalen Karte für das Smartphone oder als Debitkarte für die Geldbörse.

Die SocialCard ersetzt die Bargeldversorgung für Leistungsberechtigte, sie bringt erheblich weniger Verwaltungsaufwand mit sich, reduziert die Kosten für die Kreisverwaltung und ist flexibel anpassbar, so die nachvollziehbare Begründung des Ortenaukreises. Basis ist eine herkömmliche Debitkarte, deren Verwendung für den Karteninhaber auch nicht stigmatisierend ist. Sie ist sofort einsetzbar und wird auf Guthabenbasis als physische Karte oder digital auf dem Smartphone geführt. Mit der Karte kann sowohl Bargeld abgehoben als auch Einkäufe im Handel oder im Internet bezahlt werden. Auch etwaige Änderungen in der Höhe des Leistungsbezugs können jederzeit berücksichtigt werden und die Karte lässt sich bei Verlust oder Diebstahl samt Guthaben sperren und auf eine neue Karte übertragen. Auch im Falle eines landes- oder bundesweiten Systems kann die SocialCard leicht an dieses angepasst werden.

Ein Vorteil besteht auch darin, dass die Einsatzmöglichkeiten der SocialCard vorgegeben werden können, sodass beispielsweise Glücksspiel ausgeschlossen oder auch bestimmte Internet-Zahlungen eingeschränkt werden können, so das dortige Landratsamt. Geldtransfers von oder an Dritte sind über die SocialCard hingegen nicht möglich; ausschließlich das Landratsamt kann Guthaben auf die Karte überweisen.

Damit dienen die finanziellen Hilfen dem eigentlichen Zweck, dem Lebensunterhalt der Flüchtlingen, und schließen den Anreiz aus, Geld in die Heimat zu überweisen. Der Enzkreis kann sich hier auf die Blaupause durch den Ortenaukreis beziehen.

Günter Bächle
CDU Fraktionsvorsitzender

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