Landrat antwortet CDU-Fraktionsvorsitzendem im Kreistag – RTW-Standorte in acht Kreisgemeinden

Mühlacker-Lienzingen. Die Kreisverwaltung bewertet die Unterbringung des Rettungstransportwagens (RTW) der Malteser in Lienzingen als positiv, da dieser bei Notfällen die Eintreffzeiten in Teilbereichen des nordöstlichen Enzkreises verkürzt hat. Das unterstreicht Landrat Bastian Rosenau in einem Antwortschreiben an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Kreistag, Günter Bächle (Mühlacker). Bächle hatte die Debatte im Mühlacker Gemeinderat zur derzeit nur provisorischen Unterbringung des RTW an der Friedrich-Münch-Straße aufgegriffen und erneut eine dauerhafte Lösung gefordert.

Der Standort in Lienzingen sei durch einen Beschluss des Bereichsausschusses festgelegt worden und im Rahmen des aktuellen Bereichsplans daher auch gesichert, so der Landrat. Zur Finanzierung schreibt er: „Die Leistungsträger des Rettungsdienstes erheben Benutzungsentgelte gegenüber den Kostenträgern des Rettungsdienstes, dies sind die Krankenkassen beziehungsweise deren Landesverbände.“ Daneben werde für die Errichtung (Neu-, Um-, Erweiterungsbau) von Rettungswachen eine Landesförderung gewährt.

Bislang hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) keine Auswirkungen auf die Tätigkeit des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst für den Rettungsdienstbereich Pforzheim-Enzkreis. Die Hilfsfrist sei im Rettungsdienstgesetz festgelegt und dort nicht geändert worden. Der Bereichsausschuss besteht aus Vertretern der Stadt- und Landkreise und den Krankenkassen sowie den Rettungsdienstträgern.

Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst setze weiterhin die beschlossenen Maßnahmen zur Erreichung der gesetzlichen Hilfsfrist um, ein Beispiel dafür sei die Vorhalteerweiterung an der Rettungswache Lienzingen auf 24-Stunden-Betrieb, so der Landrat. Eine Änderung des Bereichsplans im Rettungsdienstbereich Pforzheim-Enzkreis stehe in Folge des aktuellen VGH-Urteils derzeit nicht an. Im Umgang mit dem neu gefassten Rettungsdienstplan, dessen Hilfsfristregelung aktuell vom VGH für unwirksam erklärt worden sei, warte der Bereichsausschuss auf Anweisungen durch das Innenministerium.

Insgesamt stehen nach Angaben von Rosenau im Enzkreis in sechs Gemeinden, einschließlich Lienzingen, an acht Standort Rettungswagen: Je ein RTW in Remchingen, Tiefenbronn, Wimsheim, je zwei in Neuenbürg und in der Kernstadt Mühlacker, einer in Mühlacker-Lienzingen. Der RTW in Wimsheim habe täglich zwölf Stunden Einsatzzeit, alle anderen seien rund um die Uhr ausrückbereit. Des Weiteren versorgen auch die RTW an den Standorten Siloah/St.Trudpert Klinikum, Helios-Klinikum, Rettungswache DRK in Pforzheim sowie ASB in Pforzheim den Enzkreis.

Noch immer werden die gesetzlich vorgeschrieben Hilfsfristen, also zwischen Notfallalarm etwa bei Unfällen und dem Eintreffen von Notarzt und Rettungstransportwagen, noch nicht die hundert Prozent erreicht, so der Landrat, verbesserten sich aber überwiegend seit 2018. Beim RTW kreisweit von 92,06 Prozent 2018 über 92,74 Prozent 2019 und 93,14 Prozent 2020 und 91,92 Prozent 2021 bis 89,52 Prozent 2022. Beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEV) waren es demnach im gleichen Zeitraum 91,65 Prozent, 93,99 Prozent, 92,12, 92,27 auf 89,84 Prozent.

Der CDU-Fraktionschef, gleichzeitig in Kreistag und Gemeinderat von Mühlacker, fordert weiterhin eine Rettungswache Nord in Lienzingen. Die Erfahrungen mit dem seitherigen Mietobjekt für die Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr und die teilweise räumliche Enge des Gebäudes an der Schelmenwaldstraße sowie die Festlegungen im aktuellen Feuerwehrbedarfsplan erfordern, so die CDU, einen Neubau für die Abteilung Lienzingen der Freiwilligen Feuerwehr Mühlacker.

Gleichzeitig sei das derzeitige Standort-Provisorium für den Rettungswagen der Malteser beim Friedrich-Münch-Kindergarten auf drei Jahre befristet und sollte auch nicht als Übergangslösung verlängert werden. „Wir halten Überlegungen für sinnvoll, eine gemeinsame Rettungswache Nord in Lienzingen für Feuerwehr und Malteser zu errichten. Ob sich die Stadt hier dann einkauft für die Abteilung der Feuerwehr oder einmietet, ist Verhandlungssache“, so zitiert Bächle aus einem, Antrag der CDU-Fraktion im Gemeinderat. Angesichts der bekannten Vorlaufzeiten (Planung, Baurecht, Förderung) sei es angebracht, zeitnah die notwendigen Beschlüsse des Gemeinderates zu treffen.

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